Es muss unterschieden werden: Die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund und Zeitarbeit, d.h. Arbeitnehmerüberlassung ("Personalleasing", "Leiharbeit"), sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Beides ist per se nicht "ausbeuterisch", sondern es sind Modalitäten, um flexible Arten der (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung vertraglich abzubilden. Das entspricht im ökonomischen Sinne durchaus der größer werdenden Individualisierung auf gesellschaftlicher Ebene: Dass man mit 17 in einen Beruf einsteigt, den man dann bis 67 macht, passiert nun einmal immer seltener. Es sind am Ende aber doch zwei wesentlich unterschiedliche Dinge.