Im Diskurs rund um den Lebensschutz, gerade wenn es um diesen Themenkomplex im Zusammenhang mit der im November 2024 zerbrochenen "Ampel"-Regierung in Deutschland geht, wird nur allzu gerne der Marker "grün" mit dem Merkmal "pro choice" in eins gesetzt. Dies umso mehr, als eine überparteilich organisierte Gruppe von Abgeordneten des deutschen Bundestags einen Antrag zur Neuregelung von §218ff. StGB eingebracht hat, der noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 im entsprechenden Ausschuss verhandelt wird. Wie im Wahlkampf um die US-Präsidentschaft ist das Thema Abtreibung damit auch in Deutschland in die Mitte der politischen Auseinandersetzung gerückt. Das scheint Grund genug, einmal der Frage nachzugehen, wie eine grüne Perspektive auf die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch eigentlich aussieht.
HINWEIS: Dieses Weblog ist bis auf weiteres stillgelegt. Es wird nicht mehr aktualisiert und in Kürze auf www.epigonias.de umgestellt.
Montag, 10. Februar 2025
Sonntag, 29. Dezember 2024
Nachtgedanken: Müssen Liberale gegen §218 StGB sein?
Diese Diskussion hat nun gerade im Dezember 2024 dadurch Fahrt aufgenommen, dass eine überparteilich organisierte Gruppe von Abgeordneten des deutschen Bundestags einen Antrag zur Neuregelung von §218ff. StGB eingebracht hat und entsprechend parteipolitische Unterstützung sucht. Wie im Wahlkampf um die US-Präsidentschaft ist das Thema Abtreibung damit auch in Deutschland in die Mitte der politischen Auseinandersetzung gerückt. Das alles scheint Grund genug, um der Frage nachzugehen, wie eine liberale Sichtweise auf die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch eigentlich aussieht.
Samstag, 13. Juli 2024
Intersektionalität und Lebensschutz
In über 150 Jahren hat die Frauenbewegung, und mit ihr der Feminismus, vielfältige Geschmacksrichtungen hervorgebracht und sich in verschiedenen Wellen entwickelt. Während sich die erste Welle der Bewegung primär mit der sozio-politischen Gleichberechtigung beschäftigte und die zweite Welle zuvorderst auf die sozio-ökonomische Gleichstellung zielte, hat sich ab der dritten Welle ein besonderes sozio-kulturelles Augenmerk auf unterschiedliche Diskriminierungsformen herausgebildet, die sowohl einzeln als auch miteinander verknüpft auftreten können, sei es durch bloße Gleichzeitigkeit, sei es durch inhaltliche Überschneidungen. Liegt eine derartige Verknüpfung von unterschiedlichen Diskriminierungsformen vor, lässt sich von Intersektionalität sprechen.
Insofern der Feminismus sich gemäß diesem wellenförmigen Fortschritt intersektional ausrichtet, strebt er inhaltlich danach, ethnozentrische Sichtweisen zu überwinden und so auch die spezifisch westlich-koloniale Perspektive früherer Feminismen hinter sich zu lassen. Daraus ergibt sich zugleich eine dezidiert antirassistische Ausrichtung.
Ein solcher progressiver, postkolonialer und antirassistischer, kurz: ein authentischer intersektionaler Feminismus muss sich folglich für die radikale Dekolonisierung des menschlichen Körpers einsetzen.
Das heißt zuvorderst: Progressiver, postkolonialer und antirassistischer Feminismus muss intrauterine Ureinwohner_innen gegen eine
- kapitalistische,
- patriarchale,
- queerfeindliche,
- europäisch-weiße,
- ableistische
- und menschenleugnende
Logik der Verwertung und der Abwertung verteidigen, da sich in all diesen Ansätzen mannigfaltige Formen sozio-kulturell aktuierter Diskriminierung wiederfinden.
Der Themenkomplex Abtreibung steht beispielhaft wie kein zweiter für eine intersektional zugängliche Perspektive: Im Umgang mit den Ungeborenen kreuzen sich verschiedene Macht- und Gewaltstrukturen, die in ihren Interdependenzen und Schnittmengen nicht nur Mehrfachdiskriminierung bedeuten, sondern gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erzeugen und reproduzieren.
Genau dies muss ein authentischer intersektionaler Feminismus sichtbar machen und bekämpfen.
Donnerstag, 4. Juli 2024
Lebensschutz: Ein vielschichtiges Thema
Ein kleiner Überblick über die Ebenen des Kampfes gegen die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen.
Samstag, 28. Oktober 2023
Tierschutz und Lebensschutz
Bisweilen treibt der Diskurs auf den "sozialen" Medien nicht nur besondere Blüten, sondern es finden sich auch inhaltlich interessante Auseinandersetzungen. Eine dieser Auseinandersetzungen betrifft ethisch-moralische Fragen, und hierbei werden speziell Lebensschützerinnen ganz gerne mit dem Anspruch konfrontiert, auch das Leben von Tieren umfassend zu bewahren. Dieser Anspruch wird zumeist nicht allgemein gestellt, sondern inhaltlich spezifisch zugeschnitten auf den Lebensschutz. Dies wirft die Frage nach dem Verhältnis beider zueinander auf.
Darum muss gefragt werden: Besteht denn eine Verknüpfung zwischen Tierschutz und Lebensschutz, insofern letzteres das erstere voraussetzen oder beinhalten muss? Muss man notwendig vegan sein, um "pro life" sein zu können?
Oder auf die Spitze getrieben: Darf man keine "Pringles" essen, wenn man die vorsätzliche Tötung ganz junger Menschen ablehnt?
Der Argumentationsgang, den Befürworterinnen einer auf diese Art begriffenen Verbindung vorbringen, lautet wie folgt:
"Pro life" ist für Leben; es muss insofern hinsichtlich der Nahrungsaufnahme Gewalt, Elend und Tod vermieden werden, als es andernfalls "pro death" wäre.
Die offensichtliche Option "pro life" ist es darum, vegan zu sein, denn Veganismus ist für Leben.
Nun ist Süßmolkenpulver, das für manche Lebensmittel wie bspw. "Pringles" verwendet wird, nicht vegan. Wer also gegen Abtreibung ist, darf deshalb keine "Pringles" essen.
So beherzt diese Argumentation auch in verschiedenen Formen vorgetragen werden mag - der Haken liegt in der Bedeutung der Formel "für Leben". Oder genauer: Der Haken liegt daran, dass weder Veganismus noch "pro life" undifferenziert "für Leben" sind.
Samstag, 30. Juli 2022
Lebensschutz: Abtreibung
Parteipolitische Kritik hierzu war an diesem Tag schnell bei der Hand: Die Ampel-Regierung habe den Turbo gezündet, um Werbung für Abtreibung zu ermöglichen, es aber nicht fertiggebracht, eine allgemeine Impfpflicht zur Bekämpfung einer globalen Pandemie mit (Stand Juni 2022) über 140.000 Toten alleine in Deutschland durchzusetzen. Die links-gelbe Fortschrittskoalition strebe darum gar nicht danach, die Situation der Menschen zu verbessern, sondern habe ganz andere Interessen. SCOTUS wiederum sei gekapert worden von der Partei der Republikaner, deren letzter Präsident alleine drei der aktuell neun Richter ernannt und damit die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution überhaupt erst geschaffen hat. Die Ernennungen seien wiederum aufgrund von politischen Interessen erfolgt, die gar nicht auf den Schutz von Menschen zielen, sondern rein auf die Ausübung von Macht und Kontrolle, um sich so den Staat insgesamt zur Beute zu machen; daher sei der Gerichtshof ab sofort illegitim.
Eine Diskussion um diese Vorwürfe kann man freilich führen. An dieser Stelle habe ich jedoch kein Interesse daran, und es scheint mir auch allgemein besser, man nähme in diesen Auseinandersetzungen vom Partisanentum Abstand. Das verbindende Thema zwischen den beiden Sachverhalten ist viel zu ernst, um in partei-politischem Gerangel ausgetragen zu werden. Es bedarf viel mehr einer sorgfältigen Differenzierung, die einerseits Bezug zu konkreten Traditionen nimmt, sich aber andererseits nicht einer einzigen Gruppe unhinterfragt ergibt. Um eine solche Differenzierung soll es jetzt gehen: sine ira et studio, beginnend im vor-politischen Raum.
Ganz grundlegend müssen dazu beim Thema "Abtreibung" drei Aspekte voneinander unterschieden werden: Ein ethisch-philosophischer Aspekt, ein politisch-juristischer Aspekt, sowie ein gesellschaftlich-kultureller Aspekt.
Donnerstag, 10. Februar 2022
Lebensschutz: konservativ, liberal, sozialistisch
Wichtig sind vor diesem Hintergrund auch und gerade Argumentationspunkte, mit denen man der jeweiligen politischen Tradition innerhalb ihrer je eigenen Grenzen begegnen kann, um den Diskurs adäquat und gewinnbringend zu führen.
Um dazu vorweg ein Missverständnis auszuräumen: Die Einschätzung als konservativ, liberal oder sozialistisch beschreibt keine parteipolitische Einsortierung - zumindest nicht automatisch oder notwendigerweise. Tatsächlich gibt es gerade in Deutschland weder eine echte konservative noch eine echte liberale noch eine echte sozialistische Partei (zumindest keine, die oberhalb der lokalen Ebene eine Rolle spielen würde; und nein: die AfD ist keine konservative Partei), sondern das Parteienspektrum der Bundesrepublik gruppiert sich nach wie vor um die alten Sammlungsbewegungen von Christdemokratie, Freidemokratie und Sozialdemokratie, die die politische Mitte definieren und in je unterschiedlicher Ausprägung an allen generischen Ideologien Anteil haben.
Mittwoch, 20. Oktober 2021
Lebensschutz: "pro-life" und "whole life"
Üblicherweise werden jedoch nicht alle drei dieser Bereiche gleichermaßen oder adäquat im Rahmen des Lebensschutzes betrachtet und diskutiert.
Mittwoch, 1. September 2021
Wann beginnt menschliches Leben?
Zum einen steht der anatomisch moderne Mensch: Stammesgeschichtlich existierte der letzte gemeinsame Vorfahre zwischen der Entwicklungslinie, die zur einzig rezenten Art innerhalb der Familie der hominini (homo sapiens) führte, und der Entwicklungslinie, die zu rezenten Schimpansen und Bonobos führte, vor etwa 6 bis 7 Millionen Jahren. Der älteste fossile Beleg für die Species homo sapiens ist wiederum etwa 300.000 Jahre alt.
Zum anderen steht der soziokulturell moderne Mensch: Ur- und frühgeschichtlich kann der Beginn der "Altsteinzeit" (Paläolithikum; ein Name, der letztlich mehr über das Erkenntnispotenzial der entsprechenden Wissenschaften verrät denn über die Zeit selbst) vor etwa zweieinhalb Millionen Jahren angesetzt werden; hier beginnt innerhalb derjenigen Entwicklungslinie, die zur rezenten Species homo sapiens führte, die Herstellung einfacher Werkzeuge aus Stein (in Kontrast zur bloßen Nutzung bestimmter Gegenstände als Werkzeuge). Das Jungpaläolithikum wird vor etwa 40.000 Jahren zeitgleich mit der Einwanderung des homo sapiens nach Europa angesetzt; um diese Zeit herum lässt sich in dieser Species erstmals Kunst in einem modernen Sinne nachweisen, insofern Höhlenmalereien und kleinere Artefakte erhalten sind. In ganz groben Strichen lässt sich schließlich zeitgleich mit dem Beginn des Holozän nach der letzten Kaltzeit vor etwa 12.000 Jahren auch (z.B. im Rahmen der Vorderasiatischen Archäologie) der Anfang einer menschlichen Kulturgeschichte im engeren Sinne ansetzen, die ein nach modernen Maßstäben "geschichtliches" Sozialverhalten kennt.
Soll also heißen: Innerhalb dieses Zeitraums - von vor etwa 6 bis 7 Millionen Jahren bis vor etwa 12.000 Jahren - beginnt irgendwann das menschliche Leben. Eine konkrete Antwort auf diese Frage ist natürlich immer auch abhängig davon, welche Gattungen und Arten aus der biologischen Familie der hominini die Fragestellerin unter dem weltanschaulichen Begriff "Mensch" subsumieren möchte und welche Kriterien zur Einhegung des Begriffs "Mensch" (Anatomie oder Sozialverhalten, Technik oder Kunst, etc.) verwendet werden sollen.
Allerdings beschreibt eine paläo- und kultur-anthropologische Perspektive ja nicht alles; und meist ist die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens auch ganz anders gemeint: Fast immer geht es den Fragestellerinnen nämlich um die Frage, wann ein Mensch als Individuum existenziell ins Dasein tritt.
Mittwoch, 9. April 2014
Stichwort "Sterbehilfe"
Menschliches Leben ist schützenswert, weil es durch die personale Würde geadelt ist. Daher ist die Entscheidung über Leben und Tod dem menschlichen Ermessen entzogen.
Wer ein Recht auf den Tod verficht - und damit für die sog. "Sterbehilfe" eintritt -, der entzieht dem menschlichen Leben auf die eine oder andere Weise jene personale Würde. Anders kann das Leben nicht verfügbar werden.








