Mittwoch, 9. April 2014

Stichwort "Sterbehilfe"

Menschliches Leben ist schützenswert, weil es durch die personale Würde geadelt ist. Daher ist die Entscheidung über Leben und Tod dem menschlichen Ermessen entzogen.

Wer ein Recht auf den Tod verficht - und damit für die sog. "Sterbehilfe" eintritt -, der entzieht dem menschlichen Leben auf die eine oder andere Weise jene personale Würde. Anders kann das Leben nicht verfügbar werden.

Befürworter der "Sterbehilfe" sind - so fair muss man sein - gegen ein willkürliches Entziehen dieser personalen Würde. Deshalb bauen die Argumente für "Sterbehilfe" im Kern immer auf dem Willen des jeweils betroffenen Menschen auf, und nicht darauf, dass die Würde von außen entzogen wird oder werden kann.

Dieser Wille des betroffenen Menschen, desjenigen, der über seinen eigenen Tod entscheidet, ist der Grundstein der Position für "Sterbehilfe". Weil dieser Wille quasi absolut gesetzt wird, verstehen die Befürworter der "Sterbehilfe" auch das Argument vom sozialen Druck nicht, sondern verorten es als slippery slope bzw. Fehlschluss ad metum - und ehrlich gesagt halte ich das Argument vom sozialen Druck auch nicht gerade für stark, da es konsequentialistisch ist.

Lassen wir die Verehrung des jeweiligen Willens mal als gegeben stehen und schauen uns die Sachlage von dieser Warte aus an: Der betroffene Mensch will seinem Leben ein Ende setzen, er will, dass seinem Leben notfalls von anderen ein Ende gesetzt wird. Dieser Wille sei zu respektieren. Denn dieser Wille ist das Zentrum, um das sich die Sache dreht, der Fixpunkt, an dem sich die anderen orientieren müssen. In Ordnung.

Wer ein menschliches Leben - und wenn es sein eigenes Leben ist - derart verfügbar macht, der muss diesem Leben notwendigerweise die personale Würde entziehen. Wer nach "Sterbehilfe" für sich verlangt, der spricht sich selbst die personale Würde ab. Anderenfalls wäre sein Leben schützenswert und dürfte nicht genommen werden.

Die personale Würde jedoch sorgt dafür, dass der so geadelte Mensch überhaupt erst einen Willen haben kann, der von anderen respektiert werden muss. Wer nach "Sterbehilfe" für sich verlangt, der entzieht sich also selbst die personale Würde und spricht sich selbst damit die Fähigkeit ab, einen Willen zu haben, der von anderen respektiert werden muss.

Warum sollte man als Außenstehender also jemandes Willen nach "Sterbehilfe" respektieren, wenn dieser sich nicht einmal selbst einen solch respektablen Willen zugesteht?

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