Samstag, 28. Oktober 2023

Tierschutz und Lebensschutz

Fotografie einer toten Wespe, die auf einem hellen Untergrund liegt

Bisweilen treibt der Diskurs auf den "sozialen" Medien nicht nur besondere Blüten, sondern es finden sich auch inhaltlich interessante Auseinandersetzungen. Eine dieser Auseinandersetzungen betrifft ethisch-moralische Fragen, und hierbei werden speziell Lebensschützerinnen ganz gerne mit dem Anspruch konfrontiert, auch das Leben von Tieren umfassend zu bewahren. Dieser Anspruch wird zumeist nicht allgemein gestellt, sondern inhaltlich spezifisch zugeschnitten auf den Lebensschutz. Dies wirft die Frage nach dem Verhältnis beider zueinander auf.

Darum muss gefragt werden: Besteht denn eine Verknüpfung zwischen Tierschutz und Lebensschutz, insofern letzteres das erstere voraussetzen oder beinhalten muss? Muss man notwendig vegan sein, um "pro life" sein zu können?
Oder auf die Spitze getrieben: Darf man keine "Pringles" essen, wenn man die vorsätzliche Tötung ganz junger Menschen ablehnt?

Der Argumentationsgang, den Befürworterinnen einer auf diese Art begriffenen Verbindung vorbringen, lautet wie folgt:

"Pro life" ist für Leben; es muss insofern hinsichtlich der Nahrungsaufnahme Gewalt, Elend und Tod vermieden werden, als es andernfalls "pro death" wäre.
Die offensichtliche Option "pro life" ist es darum, vegan zu sein, denn Veganismus ist für Leben.

Nun ist Süßmolkenpulver, das für manche Lebensmittel wie bspw. "Pringles" verwendet wird, nicht vegan. Wer also gegen Abtreibung ist, darf deshalb keine "Pringles" essen.

So beherzt diese Argumentation auch in verschiedenen Formen vorgetragen werden mag - der Haken liegt in der Bedeutung der Formel "für Leben". Oder genauer: Der Haken liegt daran, dass weder Veganismus noch "pro life" undifferenziert "für Leben" sind.