Ich muss ja sagen, dass das neuerliche Gesetz im Sinne der Nomentheorie durchaus stringent ist: Materiell ändert sich (so gut wie) nichts, es wird nur der Name vereinheitlicht. So als würde ein Hausmeier neuerdings den Namen des Königs tragen. Das Problem ist der Name - ja. Aber eben deswegen, weil er äquivok verwendet wird: erstens für das Sakrament, zweitens für den zivilrechtlichen Akt, sowie drittens für das kulturgeschichtliche Phänomen einer gesellschaftlichen Verbindung.
Historisch und religiös ist die Ehe eben nicht nur die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau - das ist sie ja nicht einmal biblisch oder alttestamentarisch -, sondern sie ist in erster Linie Gütergemeinschaft. Die Zivilehe ist ihrem ursprünglichen Zweck nach eine explizite Kampfansage an die religiöse Verbindung, und sie ist darum in erster Linie Rechtsgemeinschaft. Und so ist das Sakrament als unauflösliche Verbindung von Mann und Frau mitsamt Offenheit für Kinder durchaus so etwas wie katholisch-orthodoxes Sondergut: eben Liebesgemeinschaft.
Insofern würde ich sagen: Gebt dem Kaiser, was ihm gehört - und hört gleichzeitig auf, den zivilrechtlichen Akt "Ehe" zu nennen. Wenn schon Gleichstellung, dann bitte als eingetragene Lebenspartnerschaft: Verpartnerung für alle!
Stichwort Adoption: Weg mit dem vermeintlichen "Recht" auf Adoption als Paar qua Trauschein. Die Sache ließe sich nämlich auch im Adoptionsrecht regeln, beispielsweise indem dort das Recht eines Kindes auf Vater und Mutter festgeschrieben wird.
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