Im Diskurs rund um den Lebensschutz, gerade wenn es um diesen Themenkomplex im Zusammenhang mit der im November 2024 zerbrochenen "Ampel"-Regierung in Deutschland geht, wird in Richtung der FDP als parteipolitischer Heimat für Liberale oftmals eine weit verbreitete Ansicht kontrovers eingebracht: Demnach müsse "liberal" natürlich und notwendig mit "
pro choice" zusammenfallen. Das zeigt sich z.B. deutlich in wie selbstverständlich genutzten Wendungen wie "liberales Abtreibungsrecht", die ihrem Inhalt nach eigentlich keinen Bezug zum Liberalismus als sichtbares Phänomen der Ideenwelt herstellen, sondern rein rhetorisch auf ein intuitives und mehr oder minder naives Verständnis in Richtung "möglichst unbeschränkte Freigabe" setzen - analog beispielsweise zur Redewendung "liberales Waffenrecht".
Diese Diskussion hat nun gerade im Dezember 2024 dadurch Fahrt aufgenommen, dass eine überparteilich organisierte Gruppe von Abgeordneten des deutschen Bundestags einen Antrag zur Neuregelung von §218ff. StGB eingebracht hat und entsprechend parteipolitische Unterstützung sucht. Wie im Wahlkampf um die US-Präsidentschaft ist das Thema Abtreibung damit auch in Deutschland in die Mitte der politischen Auseinandersetzung gerückt. Das alles scheint Grund genug, um der Frage nachzugehen, wie eine liberale Sichtweise auf die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch eigentlich aussieht.