Im Diskurs rund um den Lebensschutz, gerade wenn es um diesen Themenkomplex im Zusammenhang mit der im November 2024 zerbrochenen "Ampel"-Regierung in Deutschland geht, wird nur allzu gerne der Marker "grün" mit dem Merkmal "pro choice" in eins gesetzt. Dies umso mehr, als eine überparteilich organisierte Gruppe von Abgeordneten des deutschen Bundestags einen Antrag zur Neuregelung von §218ff. StGB eingebracht hat, der noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 im entsprechenden Ausschuss verhandelt wird. Wie im Wahlkampf um die US-Präsidentschaft ist das Thema Abtreibung damit auch in Deutschland in die Mitte der politischen Auseinandersetzung gerückt. Das scheint Grund genug, einmal der Frage nachzugehen, wie eine grüne Perspektive auf die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch eigentlich aussieht.